Regionales Kultur Programm NRW

Zusammen nach vorn – Projektförderung für Kooperation und Vernetzung

Kultur in Spitze und Breite fördern, kulturelle Teilhabe gewährleisten und die regionale Sichtbarkeit von Kunst und Kultur erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele des RKP – Regionales Kultur Programm NRW. Darüber hinaus zielt es auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen ab.

Das wichtigste auf einen Blick:

  • Der Fördersatz liegt bei maximal 50 %
  • Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder Einzelpersonen
  • Antragsfrist ist der 30. September jeden Jahres
  • Eine Beratung durch das regionale Kulturbüro Rheinschiene ist verpflichtend
  • Der Eigenanteil von min. 10 % kann als Bürgerschaftliches Engagement eingebracht werden

Wie funktioniert das Regionale Kultur Programm NRW genau? Der Erklärfilm bietet einen Überblick über das Förderprogramm.

Damit Ihr Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, müssen die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt werden.

  • Mindestens drei Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Weitere Partner*innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
  • Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner*innen beteiligen.
  • Das Projekt nimmt Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
  • Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
  • Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.

Der Weg zur Projektförderung

  1. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum RKP-Kulturbüro Rheinschiene auf und lassen Sie sich beraten. Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Projektförderung.
  2. Beantragen Sie die Fördermittel mit dem Projektdatenblatt online bis zum 30. September.
  3. Das regionale Gremium berät über die eingereichten Förderanträge und teilt dem Kulturbüro seine Empfehlungen mit.
  4. Das Kulturbüro benachrichtigt die Antragsteller*innen über die Förderempfehlung.
  5. Bei Förderempfehlung: Reichen Sie bis zum 30. November über das kultur.web Ihren Zuwendungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung ein.
  6. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW entscheidet über den Antrag.
  7. Nach Freigabe des Landeshaushaltes ist eine Bewilligung der Fördermittel möglich.
  8. Die zuständige Bezirksregierung stellt den Antragsteller*innen den Bewilligungsbescheid aus.

Seit 2021 stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Projektförderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung. Mit den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.

Für die Beantragung der Ergänzungsmittel Barrierefreiheit ist die entsprechende Anlage dem Projektantrag im RKP beizufügen.

Informationen zum Thema barrierefreie Maßnahmen und zu den wichtigsten Begrifflichkeiten finden Sie in der Arbeitshilfe und im Glossar.

gefördert durch:

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RKP-Projekte der Kulturregion Rheinschiene

Hier finden Sie eine Übersicht aller geförderten RKP-Projekte der Kulturregion Rheinschiene in den vergangenen Jahren.

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Webseite des Regionalen Kultur Programms

Auf der Webseite des Regionalen Kultur Programms finden Sie zusätzliche Informationen zum Förderprogramm und zu den weiteren neun Kulturregionen Nordrhein-Westfalens.

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gefördert durch:

Ansprechpartnerin

Anna Nuß

RKP-Kulturbüro/Kultur

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