Regionales Kultur Programm NRW

Zusammen nach vorn – Projektförderung für Kooperation und Vernetzung

Kultur in Spitze und Breite fördern, kulturelle Teilhabe gewährleisten und die regionale Sichtbarkeit von Kunst und Kultur erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele des RKP – Regionales Kultur Programm NRW. Darüber hinaus zielt es auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen ab.

Das wichtigste auf einen Blick:

  • Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
  • Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder Einzelpersonen.
  • Antragsfrist ist der 30. September jeden Jahres.
  • Eine Beratung durch das regionale Kulturbüro Rheinschiene ist verpflichtend

Damit Ihr Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, müssen die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt werden.

  • Mindestens drei Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Weitere Partner*innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
  • Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner*innen beteiligen.
  • Das Projekt nimmt Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
  • Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
  • Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.

gefördert durch:

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RKP-Projekte der Kulturregion Rheinschiene

Hier finden Sie eine Übersicht aller geförderten RKP-Projekte der Kulturregion Rheinschiene in den vergangenen Jahren.

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Webseite des Regionalen Kultur Programms

Auf der Webseite des Regionalen Kultur Programms finden Sie zusätzliche Informationen zum Förderprogramm und zu den weiteren neun Kulturregionen Nordrhein-Westfalens.

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Ansprechpartnerin

Anna Nuß

Regionales Kultur Programm NRW

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