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Regionalmanagement
1. Selbstverständnis
Die Regionale Kulturpolitik (RKP) ist ein Förderprogramm zur Stärkung der Kultur in den Regionen NRWs. Dabei fördert es zum einen die Strukturentwicklung in den Regionen, zum anderen regt es innovative Projektentwicklungen an.
Das Förderprogramm bietet aufgrund des regionalen Bezugsrahmens eine ideale Größe für interkommunale Diskurse und Entwicklungen. Es unterstützt die Profilierung der Region und schärft das regionale Bewusstsein. So trägt die Regionale Kulturpolitik auch dazu bei, Kirchturmdenken zu überwinden.
Die Regionale Kulturpolitik setzt auf Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in der Region. Durch diese Vernetzung entsteht ein besonderer Mehrwert, neue Impulse werden gesetzt, die Partizipation von Kultureinrichtungen jeglicher Größe wird ermöglicht, neue Partner und Themen werden einbezogen. Dabei wird Kultur auch mit ihren Schnittstellen zu anderen Politik- und Aufgabenbereichen wie z.B. Stadtentwicklung und Tourismus wahrgenommen.
Zur Umsetzung des Programms gibt es Kulturbüros bzw. Koordinierungsstellen in den einzelnen Regionen, die ein wichtiges Strukturelement darstellen. Die Koordinatoren und Koordinatorinnen der Kulturbüros beraten Interessierte zum Förderprogramm Regionale Kulturpolitik, schaffen Anlässe für Kommunikation, bieten fachlichen Austausch sowie Qualifizierungen für Kulturinstitutionen an, sind Impulsgeber für Kulturprojekte mit künstlerischer und kultureller Qualität und begleiten/moderieren regionale Netzwerke.
Die Regionale Kulturpolitik als landesweites Förderprogramm berücksichtigt auf der einen Seite die Spezifika einer Region, auf der anderen Seite bietet sie einen Rahmen mit gleichlautenden Förderkriterien, der für alle Regionen gleichermaßen gilt. Die Auswahlverfahren in den einzelnen Regionen erfolgen transparent und nachvollziehbar.
2. Definition Kooperation
Das wichtigste Förderkriterium der Regionalen Kulturpolitik ist Kooperation und Vernetzung. Dieses macht den Kern der RKP aus und rechtfertigt eine Landesförderung.
Kooperation heißt:
Weitere Kriterien:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen. Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für das kommende Förderjahr 2022 können Sie für Ihr RKP-Projekt erstmals „Ergänzungsmittel für barrierefreie Maßnahmen“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Projekt beantragen. Im Falle einer Förderentscheidung werden diese Mittel ergänzend zu den RKP-Projektmitteln bewilligt.
Ab dem kommenden Förderjahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Förderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung. Abweichend von dem RKP-Fördersatz können diese Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro in voller Höhe finanziert werden. Informationen zum Thema barrierefreie Maßnahmen finden Sie in der Arbeitshilfe und im Glossar zu den wichtigsten Begrifflichkeiten. In der Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit müssen die geplanten Maßnahmen und die Ausgaben konkret beschrieben werden. Diese Anlage ist ergänzend zum Projekt-Datenblatt hochzuladen und bei positiver Förderentscheidung durch die RKP-Jury zusammen mit dem Formantrag bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Anlage Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit >
Weitere Informationen auf der Webseite der Regionalen Kulturpolitik >
Weiter Informationen auf der Webseite des MKW NRW >
Tel.: +49 221 925477-78
nuss[at]region-koeln-bonn.de
Bitte beachten Sie, dass Projektdatenblätter nur noch ONLINE eingereicht werden können. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie hier.